Liebe Hundebesitzer/innen,
da Zeit und Personal leider nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass Sie ggf. etwas Wartezeit in Kauf nehmen müssen, bis ein Platz in einer Gruppe frei wird oder ein Termin für ein Einzeltraining vereinbart werden kann. Zwar sind wir stets darum bemüht, unseren Kundinnen und Kunden entgegenzukommen, aber um einen reibungslosen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, können wir nur in Ausnahmefällen Sonderkonditionen hinsichtlich unregelmäßiger Teilnahme am Gruppentraining vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen und Dauer
Beratung, Anleitung und Hilfestellung bei der Sozialisation und/oder Erziehung und/oder Ausbildung eines Hundes in einer Gruppe (Gruppentraining) mit einer Gruppengröße von höchstens 6 Mensch-Hund-Teams während eines Monats (je 1 ½ Stunden Trainingseinheit pro Woche), im Einzelunterricht während 45 Minuten (Einzeltraining). Der Betreuungsvertrag endet beim Gruppentraining mit Ablauf des Monats und wird bei Kauf einer neuen Trainingskarte für den Folgemonat um einen weiteren Monat verlängert. beim Einzeltraining nach Ablauf der Einzelstunde.
2. Entgelt
Für die Betreuung in der Gruppe ist ein Entgelt von 45 Euro pro Monat zu entrichten. In Monaten mit 5 wöchentlichen Trainingseinheiten erhöht sich das Entgelt anteilig. Beginnt die erste Trainingseinheit im Laufe des Monats, richtet sich das zu zahlende Entgelt nach den im Laufe des Monats noch verbleibenden Trainingseinheiten. Sonderabsprachen, die die anteilsmäßige Reduzierung des zu zahlenden Entgelts wegen Fehlzeiten (urlaubsbedingt o.a.) betreffen, sind beim Kauf der Karte zu vereinbaren. Eine Erstattung im Nachhinein oder eine Anrechnung auf Folgekarten ist nicht möglich. Für das Einzeltraining ist pro Trainingsstunde ein Entgelt von 30 Euro (1te Einheit 45 Euro) zu entrichten, ggf. fallen zusätzlich Fahrtkosten an.
3. Fälligkeit der Zahlungen
Das Entgelt wird beim Gruppentraining zu Beginn der ersten Trainingseinheit, beim Einzeltraining zu Beginn des Einzeltrainings fällig.
4. Ausfall des Trainings bzw. Nichtteilnahme am Training
Bei Nichtteilnahme am Gruppentraining erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung des für den betreffenden Monat gezahlten Entgelts. Die Nichtteilnahme an einem vereinbarten Einzeltraining entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für eine Einzeltrainingseinheit. Ist die Durchführung des vereinbarten Trainings aus Gründen, die bei der jeweiligen Trainerin liegen, unmöglich, wird ein bereits gezahltes Entgelt zurückerstattet.
5. Haftung
Für diejenigen Hunde, die im Gruppen- oder Einzeltraining betreut werden, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Für Schäden, die durch Handlungen entstehen, die entgegen den Anweisungen der Trainer/innen durchgeführt wurden, ist die Haftung ausgeschlossen.
6. Sonstiges
Erwachsene Hunde, die am Trainingsbetrieb teilnehmen, müssen gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut geimpft sein. Auf Verlangen ist der Impfausweis vorzulegen. Kranke Hunde können am Training nicht teilnehmen. In Fällen, in denen den Anweisungen der Trainerinnen trotz entsprechender Belehrung nicht gefolgt wird und dadurch Gefahr für Mensch und Tier besteht oder der Trainingsbetrieb massiv gestört wird oder tierschutzwidrig gehandelt wird, kann das Betreuungsverhältnis vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums durch die betreuende Trainerin beendet werden. Es erfolgt eine anteilsmäßige Erstattung des gezahlten Entgelts.